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Den nachfolgenden Artikel habe ich aus der Dr. Web-Newsletter Nr. 175,
Jahrgang 7 vom 03.06.2004

Das Märchen vom Disclaimer
Juristische Fallstricke lauern allerorts im Netz. So mancher Betreiber einer Website glaubt sich mit Hilfe eines so genannten Disclaimers vor Unbill schützen zu können. Das ist aber nicht der Fall.

Den bekanntesten Disclaimer, im Deutschen Haftungsausschluss genannt, kennen Sie wahrscheinlich. Er liest sich so:

"Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen."

Google findet den Wortlaut über 90.000-mal in verschiedenen Varianten. Doch dieser Disclaimer ist ein Märchen, eine Legende, die seit Jahren durchs Web geistert. Wer wissentlich auf illegale Seiten verweist, kann zur Verantwortung gezogen werden. Das ist klar. Eine Distanzierung davon ist gar nicht möglich, egal wie man es auch formuliert. Tatsächlich könnte die Distanzierung gar als schriftlicher Beweis für die Kenntnis über problematische Inhalte auf den verlinkten Seiten angesehen werden. Man bringt diese Befürchtung anschaulich zum Ausdruck. Sollten Sie also mit dem Gedanken spielen, einen Disclaimer anzubringen, lassen Sie es besser sein.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Link-Empfehlung eventuell kritisch betrachtet werden könnte, dann verlinken Sie ganz einfach nicht. Oder äußern Sie Ihre Zweifel in dem den Link beschreibenden Text.
Eine Empfehlung auszusprechen und sich gleichzeitig von dieser ausdrücklich zu distanzieren ist im Übrigen ein schlechter Stil. Es ist unhöflich gegenüber der Seite, die empfohlen wird.
Das Prinzip gilt auch in anderen Fällen. Das folgende Zitat stammt aus dem Impressum einer professionellen Website einer Gesellschaft:

"Auf berechtigte Beanstandungen der inhaltlichen oder gestalterischen Aufmachung reagieren wir insoweit unverzüglich auf formlose Email; darüber hinausgehende, insbesondere formelle rechtliche Schritte sind folglich nicht nur überflüssig, sondern widersprechen unserem hier zum Ausdruck gebrachten Willen und Interesse."

Nützt nichts. Sie können schreiben, was Sie wollen, rechtlich wirksam ist es nicht. Die Verantwortung kann nicht an der Garderobe abgegeben werden, ganz egal, was man erklärt. Tatsächlich deutet ein solcher vorbeugender Kniefall gerade darauf, dass man selbst nicht ganz sicher ist und Probleme durchaus für möglich hält. Unter Umständen also ein Hinweis auf vorhandenes Unrechtsbewusstsein.
Wer Seiten ins Netz stellt, ist dafür verantwortlich. Von dieser Verantwortung kann man sich durch Formulierungen und Erklärungen nicht befreien. Da diese im Zweifelfalle sogar gegen einen selbst sprechen können, ist von ihrer Verwendung abzuraten.

Das berühmte „Steinhöfel“ Urteil „Haftung für Links“ können Sie hier nachlesen.